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1. Der umseitige Mietvertrag kommt zwischen dem jeweiligen Eigentümer als Vermieter und dem Mieter zustande.

2. Die Durchschrift des umseitigen Mietvertrages ist bis zum Anreisetag unterschrieben an uns zurückzusenden. Eine fernmündliche Buchung, eine Buchung durch Telefax, Online oder via E-Mail bedarf der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Andernfalls fühlen wir uns nicht an die Reservierung gebunden und halten die Reservierung nicht aufrecht.

3. Die Appartements sind individuell gestaltet und eingerichtet. Der Mieter hat lediglich Anspruch auf Überlassung eines Appartements, welches den vorgenannten Beschreibungen durch uns entspricht. Sofern dem Mieter, das von ihm gemietete Appartement nicht zusagt, obwohl es den objektiven Beschreibungen durch uns entspricht, hat er keinen Anspruch auf ersatzweise Zuweisung eines anderen Appartements. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Mietvertrag ausgeschlossen.

4. Die Mietpreise beinhalten neben dem gebuchten Objekt keine Kosten für Endreinigung! Bettwäsche und Handtücher können gegen Gebühr entliehen werden. Das Mietobjekt ist in einen gepflegten Zustand zu verlassen.

5. Der Mieter hat Mietobjekt und Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für die während der Mietzeit durch ihn verursachte entstehende Schäden. Dabei haftet der Mieter auch für solche Schäden, die durch Mitbewohner oder Gäste verursacht worden sind. Sollte das Mietobjekt zu Mietbeginn oder während der Mietzeit nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und/oder der Mieter oder Mitbewohner zu Schaden kommen, so hat der Mieter unverzüglich die Rezeption zu benachrichtigen. Bei verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass das Mietobjekt vertragsgerecht übergeben worden ist und der Mieter den Schaden oder Mangel zu vertreten hat.

6. Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden, so haften wir und der Vermieter für diese Schäden – auch aus unerlaubter Handlung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung Vermieters für Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die leicht fahrlässige Verletzung verkehrswesentliche Pflichten beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn ein schadenverursachender Mangel des Mietobjekts oder dessen Ursprung bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden waren. Wir haften nicht für Schäden die durch höhere Gewalt verursacht werden. Ebenso scheidet eine Haftung der unsererseits für in den Appartements abhanden gekommene Gegenstände des Mieters aus.

7. Mit Abschluss eines umseitigen Mietvertrages gelten nachfolgende Rücktrittskosten als vereinbart:
bis 45. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Mietpreises
44. – 30. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Mietpreises
29. – 22. Tag vor Reiseantritt: 60 % des Mietpreises
ab 21. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Mietpreises.

Bei Nichterscheinen des Mieters bzw. Stornierung am Anreisetag betragen die Rücktrittskosten 100 % des Mietpreises. Nach Ablauf der Mietzeit erhalten Sie von uns eine Stornoabrechnung und ggf. eine entsprechende Rücküberweisung der geleisteten Zahlung. Die vorgenannten Rücktrittskosten gelten vorbehaltlich eines vom Mieter für den durch den Mietausfall entstehenden Schaden zu erbringenden Gegenbeweises und sind auf den durch den Mietausfall entstandenen konkreten Schaden beschränkt.

8. Allgemeines
a) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete An- oder Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.
b) Die Aushändigung der Zugangscodes erfolgt lediglich bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises bei Mietbeginn bzw. durch entsprechende Vorlage eines Zahlungsnachweises.
c) Unsere Prospekte und Angebotsseiten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere sind die Grundrisse der jeweiligen Appartements nicht maßstabsgerecht.
d) Der Bezug der Wohnung ist Mo. – So. zwischen 16.00 Uhr und 03.00 Uhr möglich. Abreisen haben bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
e) Das Mitbringen von Haustieren ist ohne vorherige Vereinbarung mit uns nicht gestattet.
f) Zusätzliche Personen, als in der Wohnungsbeschreibung angegeben, dürfen die Wohnung nicht bewohnen! Zuwiderhandlung zieht sofortige, fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und Räumung der Wohnung nach sich.

9. Schlussbestimmungen
a) Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
b) Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen bzw. übrigen nicht. Soweit diese Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Unvollständigkeiten.
c) Im Falle eines Vertragsverhältnisses mit einem Unternehmer wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.

Wir wünschen Ihnen angenehme Tage in unserem Ferien- Appartement.

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Unsere CO2-Einsparung entspricht der Bepflanzung von 4480 Buchen pro Jahr (56990 Kg)

Energieausweis

Energiebilanz 41,2 kWh/m2a)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz